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Aktuelle Wartezeiten bei der Verlängerung des Jagdscheins

Wichtige Info: Am Freitag dem 24.03.2023 wurde seitens des Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz ein Erlass an die Behörden in NRW rausgegeben, in der bei der Neuaustellung und Verlängerung von Jagdscheinen eine Anfrage an den Verfassungsschutz notwendig ist. Dies gilt ab sofort. Somit werden aktuelle Anträge nach Rückfrage bei der Unteren Jagdbehörde ca. 4 Wochen benötigen. Bei entsprechenden Einträgen auch länger. Wichtig ist, das der Jagdschein trotzdem seine Gültigkeit verliert. Dies betrifft auch die Ausübung der Jagd.

Nach Rücksprache mit der Unteren Jagdbehörde (Hr. Terlisten) ist die Verzögerung dies Jahr nicht zu vermeiden. Für das nächste Jahr wird durch die untere Jagdbehörde im Januar 2024 Abfrage für alle zu verlängernden Jagdscheine vorgenommen. Diese können dann im gewohnter Art und Weise und Geschwindigkeit verlängert werden, da die Abfrage für 3 Monate gültig ist. Eine Verlängerung zu einem späterem Zeitraum wird wieder mit einer verlängerten Bearbeitungszeit einhergehen. Daher empfiehlt sich eine Verlängerung in den ersten Monaten.
Die Kreisjägerschaft hier hierzu per Email weitere Infos verschickt:


Sehr geehrtes Mitglied,
von der unteren Jagdbehörde Kreis Coesfeld erhielten wir am Freitag folgende eMail:
„Wir (untere Jagdbehörde) haben gestern, wie alle unteren Jagdbehörden, per Mail eine Anweisung der obersten Jagdbehörde in Düsseldorf erhalten, dass aktuell Jagdscheine nur dann ausgestellt, also vor allem verlängert werden dürfen, wenn das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung des Verfassungsschutzes eingegangen ist, was im Regelfall mehrere Wochen dauert. Dieses bedeutet, dass wir aktuell eingehende Anträge annehmen, die Sicherheitsüberprüfung einleiten und die Anträge dann auf Halde legen müssen, bis die Rückmeldung eingegangen ist. Dadurch wird es zu Verzögerungen von mehreren Wochen bei der Jagdscheinerteilung und leider auch zu einem entsprechenden Bearbeitungsstau kommen. Für Euch als Jäger wiederum bedeutet dieses leider, dass Ihr bis zu dem Moment, wo Ihr Euren Jagdschein verlängert zurückerhalten habt, die Jagd nicht ausüben dürft.
Hinsichtlich Waffenrecht führt dieses nach Rücksprache  bei der Waffenbehörde aber nicht zu Problemen beim Bedürfnisnachweis bez. bereits vorhandener Waffen, da die Verlängerung des Jagdscheins beantragt ist und sich dabei ergebende Wartezeiten nicht vorwerfbar sind. Neukäufe sind während der Wartezeit aber nicht zulässig.“
Auf die E-Mail haben wir folgende Fragen gestellt, diese wurden entsprechen beantwortet:
Was ist mit den bestehenden Jagdpachtverträgen und der Jagdpachtfähigkeit?
Dieses ist hier kein Problem, da es nach § 13 BJG ausreicht, dass die Verlängerung rechtzeitig beantragt wurde. Die Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Lasten des Pächters, es passiert hier also nichts.
Es würde nur interessant bei der Berechnung der 3 Jahre, über die man einen Jagdschein gehabt haben muss. Die entsprechenden Wartezeiten gehen dann zu Lasten des Jägers, aber dieses Problem dürfte marginal sein.
b)   Wie lange wird eine Überprüfung in der Regel dauern? Ab wann kann eine Verlängerung des Jahresjagdscheins beantragt werden?
Die Bearbeitungszeiten dauern in der Regel aktuell bis zu einem Monat, aber natürlich auch mit Ausnahmen. Insbesondere sicherlich dann, wenn man einen Antragsteller hat, der beim Verfassungsschutz aufgefallen ist und etwas genauer durchleuchtet werden muss. Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Bearbeitungszeiten aktuell etwas länger sein werden aufgrund der großen Menge an Abfragen, die über den Monatswechsel hereinkommen werden und aktuell schon hereinkommen. Die Beantragung des Jagdscheins mit Gültigkeit ab dem jeweiligen 01.04. kann immer schon ab dem jeweiligen 01.01. erfolgen, man muss nicht bis zum 01.04. oder so warten. Im Gegenteil, uns ist es sehr recht, wenn die Anträge zeitlich verteilt schon frühzeitig kommen und nicht alle über den Monatswechsel März / April. Vorliegen müssen natürlich schon die entsprechenden Versicherungsbestätigungen.
c)  Betrifft dies auch die Falknerscheine?
Bei Falknerscheinen gibt es das Problem nicht, da die Verfassungsschutzabfragen aus dem Waffenrecht kommen, was bei Falknerscheinen nicht einschlägig ist.
d)  Betrifft dies auch die Kandidaten, die dieses Jahr die Jägerprüfung ablegen?
Bei der Jägerprüfung gibt es kein Problem, da wir alle Kandidaten schon frühzeitig überprüft haben. In Absprache mit Max Höcke und den Jungjägern bereits vor der Antragstellung zur Zulassung zur Jägerprüfung, damit alle die entsprechende Sicherheit hatten, dass es hier keine Probleme gibt.
Diese potentielle Verzögerung entbindet nicht, den Jagdschein rechtzeitig (vor dem 01.04.) zu beantragen.
Beste Grüße und Horrido,
STEPHAN NIESERT                                                         HANS-PETER NÖCKER


Im Rahmen des Austausches mit den Behörden (Untere Jagdbehörde und Kreispolizei) wurde die Bitte an uns heran getragen, die Pächter und Ansprechpartner die im Falle von Wildunfällen vor Ort kontaktiert werden sollen, bei der Unteren Jagdbehörde zu aktualisieren. Wir nehmen diese auch gerne per Mail entgegen und leiten diese weiter. Ansprechpartner hier bei der Unteren Jagdbehörde ist Hr. Terlisten. Wir wollen diese Bitte im Sinne des Tierwohles gerne unterstützen.

 

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